{"id":463,"date":"2019-04-12T16:42:26","date_gmt":"2019-04-12T14:42:26","guid":{"rendered":"https:\/\/xn--natur-bewusst-sein-altmhlfranken-umd.de\/?page_id=463"},"modified":"2019-04-12T17:13:37","modified_gmt":"2019-04-12T15:13:37","slug":"mietgliedsantrag-satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/xn--natur-bewusst-sein-altmhlfranken-umd.de\/?page_id=463","title":{"rendered":"Mietgliedsantrag \/ Satzung"},"content":{"rendered":"<div id=\"pl-463\"  class=\"panel-layout\" ><div id=\"pg-463-0\"  class=\"panel-grid panel-has-style\" ><div class=\"panel-row-style panel-row-style-for-463-0\" ><div id=\"pgc-463-0-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-463-0-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"0\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t><h3 class=\"widget-title\">Mitglied werden...<\/h3>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<section class=\"av_textblock_section \">\n<div class=\"avia_textblock \">\n<p style=\"text-align: left;\">Solltest Du Mitglied werden wollen, kannst Du Dir hier gerne den Mitgliedsantrag direkt herunterladen. Der Mitgliedsbeitrag betr\u00e4gt f\u00fcr aktive Mitglieder 12,00 \u20ac pro Jahr. .Als F\u00f6rdermitglied bestimmst Du die H\u00f6he Deines Mitgliedsbeitrages sebst.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<p><a href=\"https:\/\/xn--natur-bewusst-sein-altmhlfranken-umd.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/einleger-aufnahmeformular.pdf\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-466 size-full\" src=\"https:\/\/xn--natur-bewusst-sein-altmhlfranken-umd.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/mietglied-button.png\" alt=\"\" width=\"400\" height=\"60\" srcset=\"https:\/\/xn--natur-bewusst-sein-altmhlfranken-umd.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/mietglied-button.png 400w, https:\/\/xn--natur-bewusst-sein-altmhlfranken-umd.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/mietglied-button-300x45.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a><\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><div id=\"pg-463-1\"  class=\"panel-grid panel-has-style\" ><div class=\"siteorigin-panels-stretch panel-row-style panel-row-style-for-463-1\" data-stretch-type=\"full\" ><div id=\"pgc-463-1-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-463-1-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"1\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t><h3 class=\"widget-title\">Satzung<\/h3>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<p><span style=\"font-size: large;\"><b>Verein: Natur-Bewusst-Sein-Altm\u00fchlfranken e. V.<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\"><b>Satzung vom 02.01.2018<\/b><\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Pr\u00e4ambel: <\/b>Das Verh\u00e4ltnis zwischen Mensch, Umwelt und Tier ist in der heutigen Zeit sehr entfremdet. Dieses Verh\u00e4ltnis wieder in das rechte Lot und Gleichgewicht zu bringen, durch Sch\u00e4rfung der Bewusstseinsbildung, durch Veranstaltung eigener Aktionen und Verwirklichung von Projekten, hat sich der Verein zum Ziel gesetzt. Durch aktiven Umweltschutz, Naturschutz und Tierschutz tr\u00e4gt der Verein dazu bei, dies dem Menschen zu erm\u00f6glichen, Ziel ist Hilfe f\u00fcr Menschen, Tiere und Pflanzen in Not. <strong>\u201eEin jedes Lebewesen in Bedr\u00e4ngnis hat das gleiche Recht auf Schutz\u201c<\/strong> Franz von Assisi.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins: Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eNatur-Bewusst-Sein-Altm\u00fchlfranken e. V.\u201c <\/b> Er hat seinen Sitz in 91757 Treuchtlingen, Am Schlossberg 23. Der Verein ist \u00fcberregional t\u00e4tig. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Ansbach eingetragen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>\u00a7 2 Zweck des Vereins: <\/b>(1)<b> <\/b>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Umwelt-, Natur-, Tierschutzes, der Landschaftspflege, sowie die F\u00f6rderung der Jugend- Behinderten- und Altenhilfe 2) Der Verein pflegt und f\u00f6rdert den Tierschutz. Der Verein betreibt Tierhaltung f\u00fcr in Not geratene Tiere, insbesondere Hunde, Katzen, Ziegen, Schafe aber auch andere Tierarten gem\u00e4\u00df den bestehenden Tierschutzverordnungen und gesetzlichen Vorschriften. Tiere werden vom Verein auch auf Zeit versorgt, wenn deren Besitzer eine Auszeit (wegen Urlaub, Krankheit usw.) ben\u00f6tigen. 3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Finanzierung, Durchf\u00fchrung und Unterhaltung eigener Projekte, in denen Kinder, Jugendliche, kranke, alte und behinderte Menschen, den artgerechten Umgang und die artgerechte Haltung von Tieren erlernen um dadurch sowohl die eigenen Gesundheit und Entwicklung zu f\u00f6rdern als auch misshandelte oder herrenlose Tiere aus ihrem Schicksal zu befreien; b) die Unterrichtung und Aufkl\u00e4rung der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die Aspekte des Umwelt-, Natur-, und Tierschutzes, der Landschaftspflege, sowie den medizinisch therapeutischen Nutzen des Umgangs des Menschen mit Tieren zur Pr\u00e4vention und Linderung neurologischer, psychischer und sonstiger Erkrankungen. 4) Der Verein kann seine Zwecke selbst oder durch Hilfspersonen im Sinne von \u00a7 57 AO verwirklichen. Die Hilfspersonen sind angemessen zu verg\u00fcten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit: <\/b>1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201cSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. 2) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. F\u00fcr T\u00e4tigkeiten des Vereins beauftragte Mitglieder und Vorstandsmitglieder erhalten Ersatz f\u00fcr ihre Auslagen. 4) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an den Verein \u201eRosenhof Bieswang e. V.\u201c, Rosengasse 24, 91788 Bieswang, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/b>: 1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person sowie jede K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen und privaten Rechts werden, die bereit ist, Ziel und Zweck des Vereins zu bejahen und zu vertreten. 2) \u00dcber die Aufnahme des Mietglieds entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrags. 3) Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss des Vorstands und ist unbefristet. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten gek\u00fcndigt werden. 4) Die Mitgliedschaft endet anders als durch K\u00fcndigung auch a) mit dem Tod des Mitglieds b) durch Streichung von der Mitgliederliste, wenn das Mitglied trotz schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags l\u00e4nger als 1 Jahr in R\u00fcckstand ist. c) durch Ausschluss aus dem Verein wenn es gegen die Vereinsinteressen gr\u00f6blich versto\u00dfen hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>\u00a7 5 Beitrag<\/b>: 1) Die Mitglieder sind beitragspflichtig, die Mindesth\u00f6he des Beitrags wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Beitr\u00e4ge werden mit dem Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres oder mit dem Eintritt in den Verein zur Zahlung f\u00e4llig. 2) Aktive Mitglieder zahlen einen j\u00e4hrlichen Beitrag von 12,00 \u20ac. 3) F\u00f6rderer (F\u00f6rdermitglieder) zahlen einen Jahresbeitrag von mindestens 12,00 \u20ac, sie k\u00f6nnen diesen Beitrag nach ihrem Ermessen erh\u00f6hen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>\u00a7 6 Organe des Vereins<\/b>: a) der Vorstand; b) die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>\u00a7 7 Der Vorstand:<br \/>\n<\/b>a) Der Vorstand besteht aus 4 Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftf\u00fchrer und dem Kassier. b) Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein, oder bei dessen Verhinderung, durch den stellvertretenden Vorsitzenden allein, vertreten. c) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 3 Jahren gew\u00e4hlt, die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist m\u00f6glich. W\u00e4hlbar sind nur aktive Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied des Vorstands wird in einem besonderen Wahlgang bestimmt. Die jeweils amtierenden Mitglieder des Vorstands bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt bis Nachfolger gew\u00e4hlt sind. Scheidet ein Mitglied des Vorstands w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so w\u00e4hlt eine zu diesem Zweck vom Vorstand einberufene au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied f\u00fcr die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen. d) Dem Vorstand obliegt die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen mit einfacher Mehrheit. Die Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter schriftlich, fernm\u00fcndlich oder per E-Mail einberufen. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von 1 Woche einzuhalten. Vorstandssitzungen finden mindestens viermal im Jahr statt. e) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters. Die Vorstandssitzung leitet der Vorstandsvorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Gefasste Vorstandsbeschl\u00fcsse sind schriftlich niederzulegen und von mindestens 2 Vorstands-mitgliedern zu unterzeichnen. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Sitzung, die Namen der Teilnehmer, die gefassten Beschl\u00fcsse und die jeweiligen Abstimmungsergebnisse enthalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>\u00a7 8 Die Mitgliederversammlung<\/b>: a) Die Mitgliederversammlung ist einmal j\u00e4hrlich durch den Vorstand einzuberufen. b) Zu der Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von 4 Wochen vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einzuladen. c) Jedes Mitglied kann bis zu 14 Tage vor der Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zur Tagesordnung stellen. d) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet. e) Die Mitgliederversammlung als oberstes beschlussfassendes Vereinsorgan ist grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, sofern bestimmte Aufgaben gem\u00e4\u00df dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan \u00fcbertragen wurden. Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung \u00fcber die Genehmigung und die Entlastung des Vorstands schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungspr\u00fcfer, die weder dem Vorstand angeh\u00f6ren und auch nicht Angestellte des Vereins sein d\u00fcrfen, um die Buchf\u00fchrung des Vereins einschlie\u00dflich Jahresabschluss zu pr\u00fcfen und \u00fcber das Ergebnis der Mitgliederversammlung zu berichten. f) Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zust\u00e4ndig f\u00fcr die Entgegennahme der Vorstandsberichte, die Wahl des Vorstands, die Entlastung des Vorstands, die Schaffung einer Beitragsordnung und ihrer \u00c4nderung, f\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen, f\u00fcr die Aufl\u00f6sung des Vereins. g) Jedes aktive Mitglied ist stimmberechtigt und muss seine Stimme pers\u00f6nlich abgeben. F\u00f6rdermitglieder haben kein Stimmrecht. Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden grunds\u00e4tzlich mit einfacher Mehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. h) Beschl\u00fcsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist von dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in und einem anwesenden Mitglied der Vorstandschaft zu unterschreiben. i) Jede satzungsm\u00e4\u00dfig einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussf\u00e4hig anerkannt ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienen Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>\u00a7 9 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung: <\/b>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand einzuberufen, sofern dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder die Einberufung durch 1\/3 der Mitglieder verlangt wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>\u00a7 10 Datenschutz<\/b>: Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift. Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert. Der Verein ver\u00f6ffentlicht Daten seiner Mitglieder nur wenn das Mitglied zustimmt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>\u00a7 11 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/b>: Der Verein kann durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden, der Beschluss erfordert eine \u00be Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Verein \u201eRosenhof Bieswang e. V.\u201c, Rosengasse 24, 91788 Bieswang, der es unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<p style=\"text-align: justify;\">Treuchtlingen, 02.01.2018<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Solltest Du Mitglied werden wollen, kannst Du Dir hier gerne den Mitgliedsantrag direkt herunterladen. 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